Hinweisgeber Formular



    Alle Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Die Meldung über das Kontaktformular erfolgt Ende-zu-Ende-verschlüsselt, ebenso der Abruf.

    Unten finden Sie Sie Datenschutzinformationen zum Hinweisgeberschutzgesetz.

    Datenschutzinformationen zum Hinweisgebersystem

    Bevor Sie eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz tätigen, lesen Sie diese Datenschutzinformationen zum Hinweisgeberschutzgesetz bitte aufmerksam durch. Nutzen Sie für eine Meldung das Kontaktformular zum Hinweisgeberschutzgesetz oder nehmen Sie per Brief, Email, Messenger, Telefon oder durch persönliches Erscheinen Kontakt auf. Ich fungiere als interne Annahmestelle einiger Krankenhäuser und Träger von Einrichtungen der Sozialwirtschaft. Sie können gerne im ersten Schritt Auskunft erlangen, ob ich das von Ihnen in Betracht gezogene Unternehmen bzw. Einrichtung als interne Annahmestelle eingesetzt bin.

    Das Hinweisgeberschutzgesetz eröffnet die Möglichkeit Hinweise zu möglichen Compliance- und Gesetzes-Verstößen auf einem vertraulichen und sicheren Weg entgegenzunehmen und bearbeiten zu können. Ziel ist Aufdeckung von Missständen und die Abwendung nicht gewünschter Folgen. Die Einrichtung einer Annahmestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eröffnet Mitarbeitenden und Dritten die Möglichkeit geschützt Regelverstöße zu melden. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist das Hinweisgeberschutzgesetz.

    Die Nutzung des Hinweisgebersystems ist freiwillig. Bei der Nutzung werden folgende Daten erhoben:

    • Name und Kontaktdaten (sofern nicht eine anonymisierte Meldung vorliegt)
    • Sachverhaltsdarstellung
    • Namen und Bezüge zu benannten Personen, die mitgeteilt werden
    • bereitgestellte Unterlagen und Dokumente

    Bei Nutzung einer Meldung über das Kontaktformular werden die Daten Ende-zu-Ende-verschlüsselt auf meinem Server abgelegt. Ein Abruf ist nur durch mich möglich. Auch beim Abruf sind alle Informationen verschlüsselt und Dritten nicht zugänglich. Anschließend erfolgt eine Prüfung der Meldung und – sofern die Meldung personalisiert abgesetzt wurde – eine Eingangsbestätigung. Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Werden objektiv bewusst falsche Informationen – mit dem Ziel Menschen zu denunzieren – bereitgestellt, kann keine Vertraulichkeit gewährleistet werden. In einem solchen Fall muss möglicherweise die beschuldigte Person über die gegen sie erhobenen Vorwürfe informiert werden. Dabei wird die Identität der meldenden Person nach Möglichkeit nicht offengelegt und Rückschlüsse auf die Person möglichst unterbunden, sofern nicht gegenstehende gesetzliche Vorschriften zwingen, davon abzuweichen. Finden weitergehende Ermittlungen im Unternehmen bzw. in der Einrichtung statt, wird auf eine datenschutzkonforme Informationsbereitstellung geachtet. Liegen einschlägige gesetzliche Verpflichtungen oder datenschutzrechtliche Notwendigkeiten für die Aufklärung der Meldung vor, können Kartellbehörden, Strafverfolgungsbehörden, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften etc. als Empfänger in Betracht kommen. Alle Personen mit Informationszugang werden auf Vertraulichkeit verpflichtet. Die Dokumentation wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

    Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und möglicherweise das Recht auf Datenübertragung. Weiter können Sie möglicherweise Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Auch können Sie sich jederzeit an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

    Meldungen können anonymisiert erfolgen. Für mögliche Rückfragen und Verifizierungen ist es hilfreich, wenn Meldungen personalisiert erfolgen.

     

    Kontaktdaten als Verantwortlicher der Meldestelle:

    Rechtsanwalt Mark Rüdlin
    Lerchenstr. 28
    22767 Hamburg

    T 040 697972 80
    F 040 697972 90

    Mail: ra@markruedlin.de